§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 11. Mai 2018 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 10. Mai 2023 tritt diese Verordnung außer Kraft.
Berlin, den 10. April 2018
Der Senat von Berlin
Ramona Pop
Bürgermeisterin
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Katrin Lompscher
Senatorin für Stadtentwicklung
und Wohnen
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