Bekanntmachungen über das Inkrafttreten
des am 11. Januar 2001 unterzeichneten Staatsvertrages
zwischen dem Freistaat Bayern und dem
Land Berlin über die Zugehörigkeit der Mitglieder
der Baukammer Berlin zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
sowie gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Staatsvertrages
zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Berlin
über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Baukammer Berlin
zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
§ 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2015 in Kraft.
München, den 24. Juli 2015
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer
Berlin, den 20. Oktober 2015
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Andreas Geisel
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