§ 1
Errichtung und Geschäftsführung
Zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
geltend gemacht wird, wird bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (Kammer) eine Einigungsstelle errichtet. Sie umfaßt den Bezirk der Kammer. Die Kammer führt die Geschäfte der Einigungsstelle.
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