Verordnung zur Durchführung des Bescheinigungsverfahrens
für Energieanlagen und wasserwirtschaftliche Anlagen
gemäß dem Grundbuchbereinigungsgesetz
Vom 11. Mai 1999
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 11. Mai 1999
Der Senat von Berlin
Eberhard Diepgen
Peter Strieder
Regierender Bürgermeister
Senator für Stadtentwicklung,
Umweltschutz und Technologie
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