Dieses Gesetz dient der Umsetzung der
Richtlinie 2007/2/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25. April 2007, S. 1).
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