Nummer 14a
Verbraucherschutz
Zu den Ordnungsaufgaben der für Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltung gehören:
(1) die Aufgaben der obersten Landesbehörde hinsichtlich des europäischen und nationalen Rechts in den Bereichen
- a)
-
Lebensmittel, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse,
- b)
-
Futtermittel,
- c)
-
Tierseuchen,
- d)
-
Tierschutz und
- e)
-
Beseitigung tierischer Nebenprodukte;
(2) die Ordnungsaufgaben der obersten Landesbehörde zur Durchführung des europäischen Milchrechts, des
Milch- und Margarinegesetzes
;
(3) die Ordnungsaufgaben der obersten Landesbehörde zur Durchführung des
Fleischgesetzes
;
(4) die Beauftragung von Stellen nach dem Tierseuchenrecht.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=ASOG+BE+Nummer+14a&psml=bsbeprod.psml&max=true