Verordnung über die Zuständigkeit für die Wahrnehmung von einzelnen Bezirksaufgaben
durch einen Bezirk oder mehrere Bezirke im Bereich der Aufstiegsfortbildungsförderung,
der Sozialhilfe sowie der Unterhaltssicherung
(ZustVOSoz)
Vom 18. März 2003
§ 3
Unterhaltssicherung
(1) Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf führt das
Unterhaltssicherungsgesetz
durch für die Bezirke Kreuzberg-Friedrichshain, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln.
(2) Der Bezirk Pankow führt das
Unterhaltssicherungsgesetz
durch für die Bezirke Mitte, Pankow und Reinickendorf.
(3) Der Bezirk Lichtenberg führt das
Unterhaltssicherungsgesetz
durch für die Bezirke Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg.
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