Nummer 25
Berliner Feuerwehr
Zu den Ordnungsaufgaben der Berliner Feuerwehr gehören:
(1) die Abwehr von Gefahren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse entstehen;
(2) der Notfallrettungsdienst;
(3) die Mitwirkung bei der Brandsicherheitsschau;
(4) die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde nach
§ 15 Satz 2 bis 4 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes
;
(5) die Aufgaben der zuständigen Behörde nach
§ 13a des Wehrpflichtgesetzes
und
§ 14 des Zivildienstgesetzes
;
(6) die Mitwirkung bei der Genehmigung von Veranstaltungen insbesondere durch Prüfung und Bewertung von Sicherheitskonzepten, soweit Aufgaben der Feuerwehr berührt sind.
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