Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen
(Jugendhilfe- und Jugendfördergesetz - AG KJHG)
in der Fassung vom 27. April 2001
Vierter Abschnitt
Kinder- und Jugendschutz
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