Zum 17.02.2019 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Auf Grund des § 7
Abs. 4 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) vom 15. März 1951 (BGBl. I S. 175, 209), das zuletzt durch Gesetz vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 370) geändert worden ist, wird verordnet:
§ 1
Die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung wird als die für den Erlass von Rechtsverordnungen gemäß § 7
Abs. 4 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) zuständige Stelle bestimmt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 11. Dezember 2007
Der Senat von Berlin
Klaus Wowereit
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Ingeborg Junge-Reyer
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Regierender
Bürgermeister
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Senatorin
für Stadtentwicklung
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