Verordnung
über die Festsetzung des Landschaftsplanes 7-L-2 Großbeerenstraße im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ortsteil Mariendorf/Marienfelde
Vom 11. Januar 2011
Nummer 11 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Landschaftsplans umfasst alle Grundstücke innerhalb der in der Plankarte abgegrenzten Fläche. Der Landschaftsplan enthält keine Festsetzungen für öffentliche Verkehrsflächen sowie für die im Geltungsbereich liegenden Flächen der S-Bahntrasse und der künftigen Fernbahntrasse.
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