§ 1
Geltungsbereich
Die Verordnung gilt für die Grundstücke Franziusweg 41/107 und 42/112, Friedensweg 10-37, Grenzweg 1/15, Abendrotweg 11-25 und Maffeistraße 16/22 im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Lichtenrade (sog. "Abendrotsiedlung"). Die Verordnung gilt für das durch eine durchbrochene Linie eingegrenzte Gebiet, das in der beiliegenden Karte im Maßstab 1 : 4000 bezeichnet ist. Die Innenkante dieser Linie bildet die Gebietsgrenze. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung.
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