Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder
des Abgeordnetenhauses von Berlin
(Landesabgeordnetengesetz
- LAbgG)
Vom 21. Juli 1978
§ 1
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus regeln sich nach den Vorschriften des Landeswahlgesetzes.
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