§ 11
Aufstellung und Stichtag
Altbanken mit Sitz in Berlin haben eine Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark (DM-Eröffnungsbilanz) auf den Stichtag der Altbankenrechnung aufzustellen, soweit sich nicht für nicht zum Neugeschäft zugelassene Altbanken aus § 22, für Altbanken mit bankfremdem Geschäft aus § 23 und für die Sparkasse der Stadt Berlin West aus § 24 etwas anderes ergibt.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=AltbBilG+BE+%C2%A7+11&psml=bsbeprod.psml&max=true