§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt die Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger vom 26. November 1989 (GVBl. S. 2102) außer Kraft.
Berlin, den 9. November 2010
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt
und Verbraucherschutz
Katrin Lompscher
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