§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsregelung
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz-und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rettungsdienst-Schiedsstellenverordnung vom 5. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 13), die durch Artikel XII Nummer 24 des Gesetzes vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70) geändert worden ist, außer Kraft.
(2) Schiedsverfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits eingeleitet wurden, werden durch die verfahrensbezogen gebildete Schiedsstelle beendet.
Berlin, den 18. Oktober 2018
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Geisel
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