Nummer 19
Sozialwesen
Zu den Ordnungsaufgaben der Bezirksämter gehören auf dem Gebiet des Sozialwesens:
(1) die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit, soweit nicht das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (
Nummer 32 Absatz 1
) oder die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung (
Nummer 6
) zuständig ist;
(2) die Ordnungsaufgaben, die durch Wegfall des notwendigen Lebensunterhalts infolge von Schadensereignissen entstehen;
(3)
- a)
-
der Schutz der Sonn- und Feiertage und die Erteilung von Ausnahmen von den zum Schutz der Sonn- und Feiertage erlassenen Verboten nach der Feiertagsschutzverordnung,
- b)
-
die Bewilligung von Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nach
§ 13 Absatz 3 Nummer 2 des Arbeitszeitgesetzes
,
- c)
-
die Überwachung der Einhaltung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes, soweit nicht das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (
Nummer 24 Absatz 1 Buchstabe b
) zuständig ist,
- d)
-
die Überwachung der Einhaltung des Verbots der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten;
(4) die Überwachung von Schankanlagen;
(5) die Ordnungsaufgaben nach dem
Sprengstoffgesetz
, soweit sie betreffen
- a)
-
den nichtgewerblichen Umgang und nichtgewerblichen Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen, mit Ausnahme der Erteilung von Erlaubnissen nach
§ 27 des Sprengstoffgesetzes
,
- b)
-
die gewerbliche Überlassung pyrotechnischer Gegenstände an Andere zum nichtgewerblichen Umgang.
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