Nummer 28
Fischereiamt
Zu den Ordnungsaufgaben des Fischereiamtes gehören:
die Ordnungsaufgaben nach den Rechtsvorschriften über die Fischerei.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=ASOG+BE+Nummer+28&psml=bsbeprod.psml&max=true