Verordnung über die Zuweisung amtsgerichtlicher Zuständigkeiten
(Zuweisungsverordnung - ZuwV)
Vom 8. Mai 2008
§ 4
Binnenschifffahrtssachen
Im Bezirk des Kammergerichts wird die Zuständigkeit für Entscheidungen des Amtsgerichts in zivilrechtlichen Binnenschifffahrtssachen dem Amtsgericht Charlottenburg und in strafrechtlichen Binnenschifffahrtssachen dem Amtsgericht Tiergarten zugewiesen.
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