§ 7
Namens-, Verlags- und Urheberrecht
Die Zuständigkeit für Entscheidungen des Amtsgerichts in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Namensrechts, des Verlagsrechts und des Urheberrechts wird im Bezirk des Kammergerichts dem Amtsgericht Charlottenburg zugewiesen.
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