§ 11
Aufstellung und Stichtag
Altbanken mit Sitz in Berlin haben eine Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark (DM-Eröffnungsbilanz) auf den Stichtag der Altbankenrechnung aufzustellen, soweit sich nicht für nicht zum Neugeschäft zugelassene Altbanken aus
§ 22
, für Altbanken mit bankfremdem Geschäft aus
§ 23
und für die Sparkasse der Stadt Berlin West aus
§ 24
etwas anderes ergibt.
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