§ 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Es tritt mit Ablauf des Tages außer Kraft, an welchem die durch den Formwechsel gemäß
§ 22
entstandene private Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird. Der in Satz 2 genannte Tag des Außerkrafttretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Diepgen
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