Das Land Berlin
die Freie Hansestadt Bremen
die Freie und Hansestadt Hamburg
das Land Hessen
das Land Niedersachsen
das Land Nordrhein-Westfalen und
das Land Schleswig-Holstein
schließen, vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, nachstehendes Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=Akadf%C3%B6GErAbk+BE+Eingangsformel&psml=bsbeprod.psml&max=true