Nummer 31
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Zu den Ordnungsaufgaben des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin gehören:
die Ordnungsaufgaben der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach dem
Asylgesetz
, die Ordnungsaufgaben der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für unerlaubt eingereiste Ausländerinnen und Ausländer nach dem
Aufenthaltsgesetz
, die Ordnungsaufgaben nach dem
Aufenthaltsgesetz
bei Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern nach
§ 23 Absatz 2
oder
§ 24 des Aufenthaltsgesetzes
, die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie nach den
§§ 15a
,
22
,
23
oder
24 des Aufenthaltsgesetzes
aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern; die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit von Opfern der in
§ 25 Absatz 4a und 4b des Aufenthaltsgesetzes
genannten Straftaten während der Ausreisefrist nach
§ 59 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes
bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sowie gegebenenfalls von den mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kindern; die Ordnungsaufgaben zur Sicherung des Betriebs von Unterkünften für die vorstehend genannten Personenkreise, soweit nicht die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung (
Nummer 6
) zuständig ist.
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