§ 4
Einsichtnahme
Die Urschrift des Landschaftsplanes kann bei der örtlich zuständigen unteren, eine beglaubigte Ausfertigung des Landschaftsplanes bei der obersten Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden.
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http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=7-L-2LPlFV+BE+%C2%A7+4&psml=bsbeprod.psml&max=true