Zweiter Teil
Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus und Beruf; Verhaltensregeln
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=AbgG+BE+Zweiter+Teil&psml=bsbeprod.psml&max=true