Gesetz über die Altbankenrechnung und
die DM-Eröffnungsbilanz der Berliner Altbanken
Altbanken-Bilanz-Gesetz - (ABilG)
Vom 10. Dezember 1953
§ 17
Öffentlich-rechtliche Altbanken
Für die unter
§ 11
fallenden Altbanken des öffentlichen Rechts gelten die Vorschriften der
§§ 13
bis
16
sinngemäß.
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