§ 17
Lernerfolgskontrollen
(1) Lernerfolgskontrollen dienen der Überprüfung, Bewertung und Dokumentation der Lernleistungen. Lernerfolgskontrollen sind
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mündliche Leistungsüberprüfungen,
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Klausuren und andere schriftliche Leistungsnachweise,
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Projektarbeiten und deren Präsentation,
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Studienaufgaben und
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andere geeignete Formen der Leistungsüberprüfung, zu denen auch praktische Leistungen zählen.
Die Mindestanzahl und Form der durchzuführenden Lernerfolgskontrollen ist in der
Anlage 2
festgesetzt.
(2) Klausuren überprüfen die Leistungs- und Kompetenzentwicklung der Studierenden in einem Unterrichtsabschnitt. An einem Unterrichtstag darf insgesamt nur eine Klausur geschrieben werden. Klausuren sind spätestens eine Woche im Voraus anzukündigen. Dabei dürfen allgemeine Hinweise auf inhaltliche Schwerpunkte gegeben werden. Für Studierende, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht an der Klausur teilnehmen konnten, ist ein Nachschreibtermin anzusetzen. Die Ergebnisse der Klausuren sind der Schulleiterin oder dem Schulleiter mitzuteilen. Lautet das Ergebnis bei mehr als einem Drittel der an einer Klausur Teilnehmenden schlechter als „ausreichend“, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Semesterkonferenz festlegen, dass die Arbeit nicht gewertet und stattdessen eine neue Klausur geschrieben wird. Die Entscheidungsgründe sind im Protokoll der Semesterkonferenz zu vermerken.
(3) Projektarbeiten sind Projektberichte oder praktische Projektergebnisse. Die betreuenden Lehrkräfte tragen dafür Sorge, dass die individuellen Anteile aller am Projekt Beteiligten erkennbar sind. In der Regel sollen die Studierenden ihre Projektarbeiten im Unterricht präsentieren.
(4) Die Lehrkräfte können für die unterrichtsfreie Zeit mündliche und schriftliche Studienaufgaben zur Vertiefung der schulischen Lernprozesse aufgeben. Die Studienaufgaben sollen zudem der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts dienen. Auf der Grundlage des Beschlusses der Schulkonferenz über die Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Studienaufgaben entscheidet die Semesterkonferenz insbesondere über zeitliche Vorgaben sowie über die Richtlinien für Kontrolle und Auswertung.
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