Verordnung über die Studiengänge
an den staatlichen Fachschulen der
Fachbereiche Technik, Agrarwirtschaft
und Wirtschaft des Landes Berlin
(Fachschulverordnung Technik, Agrarwirtschaft und Wirtschaft)
Vom 30. April 2014
*
Anlage 4
(zu
§ 29 Absatz 2
)
Berechnung des Gesamtnotendurchschnitts für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses
n:
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Index für das Semester (n = 1, 2, 3, 4)
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a:
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Gesamtzahl der Fächer
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m:
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Index für das Fach (m = 1, 2,..., a)
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N
mn
:
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Notendurchschnitt des
m-ten
Faches im
n-ten
Semester (
§ 12 Absatz 7 Satz 2
)
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LM
m
:
|
Leistungsdurchschnitt für den mittleren Schulabschluss des
m-ten
Faches
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G:
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Gesamtnotendurchschnitt
|
- 1.
-
Es ist für jedes Fach der Leistungsdurchschnitt für den mittleren Schulabschluss als arithmetisches Mittel aus den Notendurchschnitten des ersten und zweiten Semesters (Vollzeitstudium) oder des ersten bis vierten Semesters (Teilzeitstudium) zu bilden:
Vollzeitstudium: LM
m
= (N
m1
+ N
m2
) : 2
Teilzeitstudium: LM
m
= (N
m1
+ N
m2
+ N
m3
+ N
m4
) : 4
- 2.
-
Der Gesamtnotendurchschnitt ist das arithmetische Mittel aus den Leistungsdurchschnitten für den mittleren Schulabschluss aller Fächer:
G = (LM
1
+ LM
2
+ ... + LM
a
) : a
Hinweis
:
Arithmetische Mittel sind auf eine Stelle nach dem Komma ohne Runden zu errechnen.
Fußnoten