Verordnung über die Studiengänge
an den staatlichen Fachschulen der
Fachbereiche Technik, Agrarwirtschaft
und Wirtschaft des Landes Berlin
(Fachschulverordnung Technik, Agrarwirtschaft und Wirtschaft)
Vom 30. April 2014
*
§ 1
Ziel der Studiengänge, Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die Fachschulen der Fachbereiche Technik, Agrarwirtschaft und Wirtschaft.
(2) Die Studiengänge dienen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und vertiefen die allgemeine Bildung. Sie bauen in der Regel auf beruflicher Erstausbildung und Berufserfahrung auf und haben das Ziel, Fachkräfte zu befähigen, Führungsaufgaben und herausgehobene Fachaufgaben in Betrieben, Verwaltungen und anderen Einrichtungen zu übernehmen sowie auf unternehmerische Selbständigkeit und auf Hochschulstudiengänge vorzubereiten.
(3) Die Studiengänge enden mit einer Abschlussprüfung. Darüber hinaus können zusätzlich die erweiterte Berufsbildungsreife oder der mittlere Schulabschluss sowie die Fachhochschulreife erworben werden. Der Besuch der Fachschule kann die Vorbereitung auf die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer einschließen.
Fußnoten
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=FSchulTechAgrWiV+BE+%C2%A7+1&psml=bsbeprod.psml&max=true