§ 26
Ganztagsschule in offener Form
(1) Ganztagsgrundschule in offener Form sind verlässliche Halbtagsgrundschulen mit ergänzender Förderung und Betreuung von Montag bis Freitag über den in
§ 25
festgelegten Zeitraum hinaus.
(2) Die ergänzende Förderung und Betreuung umfasst für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 außerhalb der Ferienzeiten die Zeiten von
- 1.
-
6.00 bis 7.30 Uhr,
- 2.
-
13.30 bis 16.00 Uhr und
- 3.
-
16.00 bis 18.00 Uhr.
Die Zeit von 13.30 bis 16.00 Uhr soll in besonderer Weise inhaltlich mit den unterrichtlichen Angeboten der verlässlichen Halbtagsgrundschule verbunden werden. Findet der Unterricht nach 13.30 Uhr statt, beginnen die Zeiten der ergänzenden Förderung und Betreuung unmittelbar im Anschluss an den Unterricht. Die Regelungen der Kostenbeteiligung gemäß
§ 19 Absatz 6 Satz 11 und 12 des Schulgesetzes
bleiben hiervon unberührt. Die aufgeführten Zeiten der ergänzenden Förderung und Betreuung können von den Erziehungsberechtigten dem anerkannten Bedarf entsprechend einzeln oder kombiniert in Anspruch genommen werden. In den Ferienzeiten beinhalten die in Satz 1 genannten Betreuungsmodule für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 zusätzlich die Zeit von 7.30 bis 13.30 Uhr. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, die einen besonderen Betreuungsbedarf nachweisen, wird in den Ferien eine Betreuung von 6.00 bis 7.30 Uhr, von 7.30 bis 13.30 Uhr oder von 7.30 bis 16.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr angeboten.
(3) Für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 4, die ausschließlich in den Ferien Bedarf an ergänzender Förderung und Betreuung haben, besteht ein Angebot von 7.30 bis 13.30 Uhr.
(4) Sofern es räumlich oder organisatorisch erforderlich ist, kann die ergänzende Förderung und Betreuung auch schulübergreifend an ausgewählten Standorten stattfinden.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=GrSchulV+BE+%C2%A7+26&psml=bsbeprod.psml&max=true