Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin
(Berliner Hochschulgesetz
- BerlHG)
in der Fassung vom 26. Juli 2011
§ 77b Zwischenberichte, Jahresabschluss und Lagebericht
(weggefallen)
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+BE+%C2%A7+77b&psml=bsbeprod.psml&max=true