§ 20
Anzahl und Form der Zulassungsanträge, Präferenzenfolge
(1) Jeder Bewerber und jede Bewerberin kann im Rahmen des Serviceverfahrens bis zu zwölf Zulassungsanträge stellen, jedoch an einer Hochschule maximal drei Anträge.
§ 11 Absatz 1 Satz 2 und 3
bleibt unberührt.
(2) Der Zulassungsantrag ist über das Webportal der Hochschule oder, soweit die Hochschule dies zulässt, über das Webportal der Stiftung bis zum Ablauf der in
§ 2 Absatz 1
genannten Fristen zu übermitteln. Die Hochschule bestimmt, ob ein Zulassungsantrag mit den von ihr geforderten Unterlagen nach
§ 2 Absatz 4
bei der Hochschule oder bei der Stiftung einzureichen ist. Der Adressat muss auf dem Zulassungsantrag erkennbar sein.
(3) Stellt ein Bewerber oder eine Bewerberin mehr als die nach Absatz 1 zulässige Anzahl an Zulassungsanträgen, wird nur über die zulässige Anzahl an Anträgen entschieden. Maßgeblich sind die Zulassungsanträge, die zuerst eingegangen sind, soweit der Bewerber oder die Bewerberin nicht für das Sommersemester bis zum 23. Januar und für das Wintersemester bis zum 23. Juli über das Webportal der Stiftung einen oder mehrere dieser Anträge zurückgenommen hat. Der Bewerber oder die Bewerberin kann bis zum Ablauf der in Satz 2 genannten Frist über das Webportal der Stiftung bestimmen, welche Anträge für das Zulassungsverfahren maßgeblich sein sollen.
(4) Werden im Serviceverfahren mehrere nach Absatz 1 bis 3 wirksame Zulassungsanträge gestellt, kann der Bewerber oder die Bewerberin eine Präferenzenfolge der Zulassungsanträge für das Sommersemester bis zum 18. Februar und für das Wintersemester bis zum 18. August über das Webportal der Stiftung festlegen (Ausschlussfristen). Legt der Bewerber oder die Bewerberin keine Präferenzenfolge der Zulassungsanträge fest, ergibt sich diese aus der zeitlichen Reihenfolge des elektronischen Antragseingangs; dem zeitlich zuerst elektronisch eingegangenen Zulassungsantrag kommt dabei die höchste Präferenz zu.
(5) Die Hochschule übermittelt der Stiftung für das Sommersemester bis zum 20. Januar und für das Wintersemester bis zum 20. Juli alle über das Webportal der Hochschule fristgerecht elektronisch eingegangenen Zulassungsanträge.
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