§ 9
Einsatzkategorien
(1) Die Einheiten werden hinsichtlich ihrer Einsetzbarkeit in drei Kategorien eingeteilt.
(2) Einheiten sind voll einsatzbereit (Kategorie 1), wenn
- 1.
-
sie doppelt besetzt sind,
- 2.
-
mindestens die erste Besetzung qualifiziert ausgebildet ist,
- 3.
-
die zweite Besetzung ebenfalls ausgebildet ist oder sich in Ausbildung befindet und
- 4.
-
die Fahrzeuge mit der entsprechenden Ausstattung einsatzbereit sind.
(3) Einheiten sind eingeschränkt einsatzbereit (Kategorie 2), wenn
- 1.
-
sie mindestens einfach mit qualifiziert ausgebildetem Personal besetzt sind,
- 2.
-
die zweite Besetzung zwar noch nicht oder nur zum Teil vorhanden ist, eine Besetzung und Qualifizierung jedoch innerhalb der nächsten zwei Jahre angestrebt wird und
- 3.
-
die Fahrzeuge mit der entsprechenden Ausstattung einsatzbereit sind.
(4) Einheiten sind nicht einsatzbereit (Kategorie 3), wenn die erforderlichen Fahrzeuge nicht vorhanden sind oder die Einheiten nur teilweise oder gar nicht besetzt sind. Vorhandene Fahrzeuge werden als Reservefahrzeuge gehalten. Bei Bedarf werden diese Einheiten in die Kategorie 2 überführt.
Fußnoten
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