§ 64
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt das Berliner Naturschutzgesetz in der Fassung vom 3. November 2008 (GVBl. S. 378), das zuletzt durch Artikel II des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 209) geändert worden ist, außer Kraft.
Berlin, den 29. Mai 2013
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
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