§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 10. Mai 2018 tritt diese Verordnung außer Kraft.
Berlin, den 7. Mai 2013
Der Senat von Berlin
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Klaus Wowereit
Regierender Bürgermeister
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Michael Müller
Senator für Stadtentwicklung
und Umwelt
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