Verordnung über die Zuweisung amtsgerichtlicher Zuständigkeiten
(Zuweisungsverordnung
- ZuwV)
Vom 8. Mai 2008
§ 3 Hinterlegungssachen
Die Aufgaben des Amtsgerichts als Hinterlegungsbehörde nach dem Berliner Hinterlegungsgesetz vom 11. April 2011 (GVBl. S. 106) in der jeweils geltenden Fassung werden im Bezirk des Kammergerichts dem Amtsgericht Tiergarten zugewiesen.
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