Zum 26.04.2018 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
(1) Dem am 13. Januar 1994 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen*
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Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Eberhard Diepgen